Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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I. Allgemeines und Geltungsbereich

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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

B Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden, selbst bei Kenntnis, nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

C An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden: Unterlagen) behalten wir uns unsere eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden und sind uns, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Bestellers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen wir zulässigerweise Lieferungen übertragen haben.

II. Vertragsschluss

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Unsere Angebote sind freibleibend. Wir behalten uns technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht im Rahmen des Zumutbaren vor. Ein Vertrag ist erst dann zustande gekommen, wenn wir die Annahme schriftlich bestätigt haben oder wenn die Ware durch uns geliefert ist. Bei sofortiger Lieferung durch uns kann jedoch die schriftliche Auftragsbestätigung durch unsere Rechnung ersetzt werden.

B Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unseren Zulieferern.

Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung werden wir unverzüglich zurückerstatten.

III. Zahlungsbedingungen und Preise

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Unsere Preise sind bindend und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dieser schriftlich vereinbart wurde. Unsere Preise gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Werk. Verpackungen und Versandkosten werden gesondert berechnet. Verpackungen werden nicht zurückgenommen.
Wechselzahlungen sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig. Alle hieraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

B Haben wir die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, sind neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reisekosten, Kosten für den Transport des Handwerkzeugs und des persönlichen Gepäcks sowie Auslösungen vom Besteller zu tragen. Wird vom Besteller eine Transportversicherung gewünscht, so hat er uns gesondert dafür Auftrag zu erteilen. Der Besteller hat die Kosten der Transportversicherung zu tragen.

C Der Preis ist innerhalb der vorgegebenen Zahlungsfrist nach Aushändigung oder Übersendung einer Rechnung zu zahlen. Der Besteller kommt nach Ablauf dieser Frist in Zahlungsverzug.
Während des Verzugs hat der Besteller die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Das Recht, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen, behalten wir uns vor.

D Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Besteller nur dann ausgeübt werden, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

IV. Eigentumsvorbehalt

A
Wir behalten uns das Eigentum an der Lieferung bis zu vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, den realisierbaren Wert aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, werden wir auf Verlangen des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; das Auswahlrecht der freizugebenden Sicherungsrechte haben wir.

B Während der Zeit des Eigentumsvorbehalts ist der Besteller verpflichtet, die Lieferung pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat auf eigene Kosten regelmäßig Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchzuführen, sofern diese erforderlich sind. Während der Zeit des Eigentumsvorbehalts ist die Lieferung vom Besteller zu versichern. Etwaige Leistungen des Versicherers tritt der Besteller schon jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

C Ein Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Fall einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Zerstörung der Lieferung hat uns der Besteller unverzüglich mitzuteilen. Ebenso hat uns der Besteller einen Besitzwechsel der Lieferung sowie den eigenen Wohn- oder Geschäftssitzwechsel unverzüglich anzuzeigen.

D Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Buchstabe B und C dieser Bestimmung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Lieferung herauszuverlangen.

E Der Besteller ist berechtigt, die Lieferung im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Der Besteller tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung durch einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Besteller zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

F Die Be- und Verarbeitung der Lieferung durch den Besteller erfolgt stets im Namen und im Auftrag von uns. Sofern eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen erfolgt, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Lieferung zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dies gilt auch, wenn die Lieferung mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

V. Lieferung und Lieferfristen

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Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind. Für Teillieferungen werden wir gesondert Rechnungen stellen.

B Vereinbarte Lieferfristen beziehen sich auf das Versanddatum der Ware. Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn die Lieferung zu diesem Zeitpunkt das Werk verlässt oder wir die Lieferbereitschaft dem Besteller mitgeteilt haben.

C Die Einhaltung von Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt jedoch nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.

D Höhere Gewalt, Betriebsstörungen und ähnliche unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Umstände entbinden uns von der Einhaltung der Lieferfristen für die Dauer der Betriebsstörung. Der Besteller ist in diesen Fällen insbesondere nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz geltend zu machen.

E Die Rücknahme verkaufter mangelfreier Ware ist ausgeschlossen. Sofern wir ausnahmsweise Ware zurücknehmen, wird der am Tag der Rücknahme gültige Nettopreis oder der eventuelle niedrigere Verkaufspreis des Liefertages unter Abzug der entstandenen Kosten für die Bearbeitung zur Verrechnung mit einer anderen Lieferung gutgeschrieben.
Rücksendungen können nur nach vorheriger Zustimmung durchgeführt werden. In diesem Fall trägt der Besteller die Kosten der Rücksendung. Es können nur Originalverpackungseinheiten gutgeschrieben werden.

VI. Verzug

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Kommen wir mit der Lieferung in Verzug und weist der Besteller nach, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist, kann er eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises für den Teil der Lieferung verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte. Wir behalten uns den Nachweis eines niedrigeren Schadens vor.

B sowohl Schadensersatzansprüche des Bestellers sowie Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in Buchstabe A genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird.
Der Besteller kann nur dann vom Vertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zurücktreten, soweit wir die Verzögerung der Lieferung zu vertreten haben. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteils des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

C Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen innerhalb einer angemessen Frist zu erklären, ob er wegen der angeblichen Verzögerung der Lieferung weiterhin auf die Lieferung besteht und/oder welche der ihm zustehenden Ansprüche und Rechte er geltend macht.

D Gerät der Besteller in Annahmeverzug, kann dem Besteller für jede vollendete Woche des Verzuges eine Entschädigung in Höhe von 1 % des Lieferwertes berechnet werden. Sofern wir den Nachweis erbringen, dass als Folge des vom Besteller zu vertretenden Verzugs ein höherer Schaden entstanden ist, ist die Verzugsentschädigung höher anzusetzen. Die Entschädigung ist jedoch niedriger anzusetzen, wenn uns der Besteller nachweist, dass als Folge des von ihm zu vertretenden Verzugs gar kein oder ein niedriger Schaden als der pauschalierte Schaden eingetreten ist.

VII. Gefahrenübergang

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Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Lieferung geht mit der Übergabe auf den Besteller über, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt. Soweit der Besteller eine Transportversicherung eindeckt, ist er verpflichtet, uns schon jetzt alle Entschädigungsansprüche abzutreten, soweit sich diese auf die vom Kunden übernommene Sach- und Preisgefahr beziehen. Wir nehmen hiermit die Abtretung an.

C Ist der Besteller im Verzug der Annahme, steht dies der Übergabe gleich.

VIII. Sachmängel

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Die Lieferung ist unverzüglich vom Besteller zu untersuchen und offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ist andernfalls ausgeschlossen. Eine Rügefrist von zwei Arbeitstagen gilt als rechtzeitig. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

B Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Bestellers kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen.

C Für Sachmängel leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

D Bei fehlgeschlagener Nacherfüllung ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des Schadens statt der Erfüllung zu verlangen, sofern die Pflichtverletzung nicht unerheblich war. Das Minderungsrecht des Bestellers bleibt unberührt.

E Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung bzw. Abschluss der Montage oder Reparatur des vereinbarten Leistungsgegenstandes. Bei Werkverträgen verjähren die Ansprüche wegen Sachmängel ein Jahr nach Abnahme der Leistung. Dies gilt jedoch nicht, wenn uns der Besteller den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Buchstabe A dieser Bestimmung).

F Grundsätzlich gilt nur unsere Produktbeschreibung als Beschaffenheit der Ware als vereinbart. Daneben stellen öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Lieferung dar.

G Der Besteller erhält durch uns keine Garantien im Rechtssinne. Herstellergarantien bleiben hiervon jedoch unberührt.

H Im Übrigen gilt für Schadensersatzansprüche die Bestimmung XI. (Haftungsbeschränkung für sonstige Schadensersatzansprüche). Der Besteller hat keine weitergehenden oder andere als die in Ziff. VIII. geregelten Ansprüche gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels.

IX. Rechtsmängel

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Wir sind verpflichtet, sofern nichts anderes vereinbart ist, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritten zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Besteller innerhalb der in Ziff. VIII. Buchstabe E bestimmten Fristen wie folgt:
A.A Wir werden innerhalb angemessener Frist nach unserer Wahl und auf unsere Kosten für die betroffene Lieferung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder diese austauschen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, so stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.
A.B Unsere Pflicht zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Ziff. XI.
A.C Unsere vorstehend genannten Verpflichtungen bestehen nur, soweit der Besteller uns über die von Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung der Lieferung aus schadenminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.

B Soweit der Besteller die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat, sind Ansprüche ausgeschlossen.

C Ferner sind Ansprüche des Bestellers ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.

D Für sonstige Rechtsmängel gelten die Bestimmungen der Ziff. VIII. entsprechend.

E Weitergehende oder andere, als die in dieser Ziff. IX. geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.

X. Vertragsanpassung

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Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne der Ziff. V. Buchstabe D die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Wenn wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen wollen, so haben wir dies nach Erkenntnis der Tragweite der Ereignisse unverzüglich dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

XI. Sonstige Schadensersatzansprüche

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Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware der Lieferung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.

B Vorstehende Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Bestellers.

C Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Lieferung, bzw. Abnahme des Werkes. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Bestellers.

XII. Rücktritt

Ist der Besteller für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzugs des Kunden eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.

XIII. Schlussbestimmungen

A
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

B Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unserer Geschäftssitz, sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt auch, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt sind.

C Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten, einschließlich der Zahlungspflichten des Bestellers.

D Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand März 2022